1) Monatliche Betreuungsgebühren
Kinderkrippe
(Kinder bis 3 Jahre)
|
einen Ganztagesplatz (>8 – 9 Stunden): |
230,00 € |
|
einen Halbtages/Vormittags (>6 – 7 Stunden): |
196,00 € |
Kindergarten
(Kinder ab 3 Jahre, ab 37. Monat, aber nicht vor September des Kalenderjahres, in dem der 3. Geburtstag liegt)
|
einen Ganztagesplatz (>8 – 9 Stunden): |
0,00 € |
|
einen Halbtages/Vormittags (>6 – 7 Stunden): |
0,00 € |
2) Essensgeld
Für die Verpflegung der Kinder wird ein Catering-Service eingesetzt, der den Bedürfnissen einer Kindertagesstätte entspricht.
Das Essensgeld ist in den monatlichen Betreuungskosten nicht enthalten und ist separat zu überweisen.
Das monatliche Essensgeld beträgt:
| für einen Ganztagesplatz: | 150,00 € | (1 Haupt- & 2 Zwischenmahlzeiten) |
|
für einen Halbtagesplatz: |
120,00 € | (1 Haupt- & 1 Zwischenmahlzeiten) |
3) Windelgeld
Die Windeln für die Kinder werden von der Kindertagesstätte zentral beschafft. Es wird ein monatliches Windelgeld von EUR 25,00 erhoben. Davon ausgenommen sind Kinder, die keine Windeln benötigen. Die Entscheidung hierfür wird von den Betreuern in enger Abstimmung mit den betroffenen Eltern schriftlich vereinbart.
4) Aufnahmegebühr
5) Vereinsmitgliedschaft
Die Vereinsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung erhoben.